Personal Trainer Lounge für Frauen
 


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Quellenangaben: eRecht24
Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Leistungsgegenstand 1.1 Die Bunker Berlin Fitness GmbH verpflichtet sich, den Klienten im Rahmen der vereinbarten Trainings- und Gesundheitsbetreuung individuell zu beraten und zu betreuen. 1.2 Sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde, kann die Trainings- und Gesundheitsbetreuung nur durch den Klienten persönlich in Anspruch genommen werden. 1.3 Die vereinbarte Trainings- und Betreuungsleistung versteht sich als zeitbestimmte, dienstvertragliche Verpflichtung entsprechend § 611a BGB.
  2. Training 2.1 Trainingspakete sind innerhalb von 60 Tagen einzulösen 2.2 Art, Umfang und Ort der Betreuung werden mit dem Klienten abgesprochen. Mögliche Trainingsinhalte und -ziele werden vorab durch ein Formular mit dem Klienten abgestimmt. 2.3 Nach Ablauf der 60 Tage verfällt jeglicher Anspruch auf die Leistung; alle nicht genutzten Leistungen sind nach Ende des Leistungszeitraums hinfällig und werden nicht erstattet.
  3. Sonstige Leistungen 3.1 Die Bunker Berlin Fitness GmbH steht dem Klienten im Rahmen der vereinbarten Trainings- und Gesundheitsbetreuung per Telefon, SMS, WhatsApp und E-Mail zur Verfügung. Hieraus ergibt sich jedoch kein Anspruch auf ständige Erreichbarkeit.
  4. Haftung 4.1 Die Bunker Berlin Fitness GmbH schließt gegenüber dem Klienten jegliche Haftung für Schäden aus, die nicht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung basieren, einschließlich etwaiger Erfüllungsgehilfen. 4.2 Die Bunker Berlin Fitness GmbH haftet nicht über die Erbringung der geschuldeten Leistung hinaus für eine etwaige Nichterreichung des vom Klienten mit der Eingehung des Vertrages verfolgten Zwecks. 4.3 Bei Abbruch der Betreuung durch den Kunden besteht kein Anspruch auf Rückzahlung, Teilzahlung oder Zusendung weiterer Pläne und Informationen. Als Abbruch gilt auch ein mehrmaliges Nicht-Antworten des Kunden auf Kommunikationsversuche der Bunker Berlin Fitness GmbH (z.B. per E-Mail, WhatsApp, Telefon, SMS). 4.4 Nimmt der Klient Leistungen von Kooperationspartnern oder anderen durch die Bunker Berlin Fitness GmbH vermittelten Firmen oder Personen in Anspruch, tut er dies auf eigene Verantwortung. Die Bunker Berlin Fitness GmbH übernimmt keine Gewährleistung für Waren und Leistungen, die der Klient von diesen erhalten hat. 4.5 Der Klient ist dafür verantwortlich, sich eigenständig gegen Unfälle und Verletzungen, die im Rahmen des Personal Trainings auftreten können, zu versichern. Dies gilt auch für den direkten Weg von und zum Trainingsort.
  5. Zahlungsbedingungen 5.1 Die Abrechnung der Trainingseinheiten erfolgt im Voraus ohne Abzug per Überweisung oder in bar. 5.2 Alle Honorare verstehen sich in Euro und beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer, soweit diese anfällt. 5.3 Der Klient erhält von der Bunker Berlin Fitness GmbH eine schriftliche Rechnung.
  6. Sonstige Kosten 6.1 Entstehen aufgrund der gewünschten Sportarten und/oder Trainingsinhalte des Klienten weitere Kosten (Eintrittsgelder, Platzmieten, spezielle Trainingsgeräte, Sportbekleidung, etc.), so sind diese vom Klienten zu tragen.
  7. Datenschutz 7.1 Die personenbezogenen Daten des Klienten werden von der Bunker Berlin Fitness GmbH gespeichert und ausschließlich zur Erfüllung des vorgenannten Leistungsgegenstandes verwendet. Die Verarbeitung erfolgt gemäß den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). 7.2 Die gespeicherten Daten werden auf Wunsch des Klienten, spätestens jedoch 24 Monate nach der letzten gebuchten Beratung, gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
  8. Geheimhaltung 8.1 Der Klient verpflichtet sich, über Geschäftsunterlagen und Betriebsgeheimnisse der Bunker Berlin Fitness GmbH Stillschweigen zu bewahren und diese nicht an Dritte weiterzugeben, auch über die Beendigung der Geschäftsbeziehung hinaus. 8.2 Die Bunker Berlin Fitness GmbH hat über alle im Zusammenhang mit der Erfüllung der Trainings- und Betreuungsmaßnahmen bekannt gewordenen Informationen des Klienten Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarung hinaus.
  9. Sonstige Vereinbarungen 9.1 Beide Parteien verpflichten sich zu gegenseitiger Loyalität und werden sich keinesfalls negativ über die Person, Produkte oder Dienstleistungen des anderen äußern oder dessen Ruf und Prestige beeinträchtigen.
  10. Schlussbestimmungen 10.1 Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis. 10.2 Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wird einvernehmlich eine geeignete, dem wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahekommende rechtswirksame Ersatzbestimmung getroffen. 10.3 Als Gerichtsstand wird Berlin vereinbart. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Stand: August 2024